Wertermittlung
Die wichtigsten Kennzahlen im Rahmen der Fahrzeugbewertung
Der Zeitwert eines Fahrzeugs ist der Betrag, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt für den Verkauf eines Fahrzeugs an den gewerblichen Handel zu erzielen ist. Dieser basiert auf dem Angebot sowie der Nachfrage auf dem Markt. Der Zeitwert wird beeinflußt durch die Laufleistung, die Ausstattung und den Erhaltungszustand. Wertsteigernde und wertmindernde Aspekte werden bei der Ermittlung ebenfalls berücksichtigt. Er ist gleichzusetzen mit dem Händlereinkaufswert.
Die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs mit gleichen Eigenschaften (Zustand und Ausstattung) bezeichnet man als Wiederbeschaffungswert. Berücksichtigt werden bei der Ermittlung dieses Wertes die Laufleistung des Fahrzeugs, die Ausstattung, das Datum der ersten Zulassung sowie der Pflegezustand. Diesen Betrag muss man tatsächlich einsetzen, um ein entsprechendes Fahrzeug beim Händler zu erwerben.
Bei der Entscheidung, ob sich die Reparatur eines verunfallten Fahrzeugs wirtschaftlich lohnt oder nicht, spielt der Wiederbeschaffungswert eine große Rolle. In diesem Fall werden die Kosten für die Reparatur dem Wiederbeschafftungswert gegenübergestellt.
Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs auf dem Markt, bei Verkauf von privat an privat. Er bildet der Höhe nach den Wert zwischen Zeit- und Wiederbeschaffungswert ab.
Versicherungen stufen Sonderfahrzeuge / Oldtimer üblicherweise nach dem Marktwert ein.
Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat - unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Er wird hauptsächlich bei Oldtimern und Sonderfahrzeugen benötigt.
Handelt es sich im Haftpflichtschadenfall um einen Totalschaden (der Wiederherstellungsaufwand erreicht oder übersteigt den Wiederbeschaffungsaufwand) können Sie das Fahrzeug zu dem im Gutachten nach BGH-Rechtsprechung ggf. regional ermittelten Restwert verkaufen.
Im Haftpflichtschadnfall müssen Sie mögliche, durch den Versicherer vorgeschlagene Kaufangebote, nur berücksichtigen, wenn diese vor Verkauf des Fahrzeugs bekannt sind und konkrete Angaben zu Ankäufer und Preisangebot enthalten.
Im Kaskoschadenfall sind die überwiegend durch Restwertbörsen überregional ermittelten Restwerte durch den Versicherer bzw. den für den Versicherer tätigen Sachverständigen bindend.